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Computer & Netzwerktechnik Ronny Becker
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer & Netzwerktechnik Ronny Becker
1.) Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sie gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei nichtwidersprochenem Empfang der Auftragsbestätigung oder mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unser Abholangebot oder unsere Lieferung zustande. Der Käufer ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Warenlieferung bzw. eine Leistungsinanspruchnahme gilt als Bestätigung des Auftrags. Aufträge, die wir nicht annehmen wollen, müssen durch uns abgelehnt werden. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
2.) Preise, Lieferung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz, zuzüglich Fracht, Reisekosten, Spesen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung von Dienstleistungen erfolgt im Allgemeinen als voller Stunden- oder Tagessatz. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit dem Tag der Bestellung. Sollte die Lieferfrist von 4 Wochen nicht eingehalten werden können, kann der Besteller in schriftlicher Form unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem mit uns abgeschlossenen Bestellvertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Für Projekt- und Systemdienstleistungen (d. h. alle Auftragswerte größer EUR 3.000,00) gelten
30 % bei Auftragsbestätigung
40 % bei Lieferung
30 % bei Gesamtabnahme.
Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.) Lieferform und Gefahrenübergang
Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren an den Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die vom Verkäufer beauftragte Person übergeben worden ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung gehen Transport- und Versicherungskosten zu Lasten des Kunden.
4.) Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen seinen Datenbestand zu sichern sowie gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
5.) Gewährleistung und Haftung
Die Garantiefrist ergibt sich aus Maßgaben unserer Lieferanten. Sie beträgt im Regelfall ein Jahr für Hardware. Andere Garantiefristen können durch uns angeboten werden. Garantiefristen und Lizenzvereinbarungen für Software gelten nach Maßgabe der Vertragsbedingungen der Softwareentwickler (Vorlieferanten) und werden in den Softwarewartungsverträgen festgelegt. Bei Eingriffen oder Reparaturen durch nicht von uns autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht dem Original spezifizierten entsprechen, gehen die daraus entstandenen Schäden zu Lasten des Kunden. Falls der Käufer verlangt, dass Garantiearbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Garantie fallende Teile nicht berechnet werden, jedoch die Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Technikerstundensätzen zu bezahlen sind. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Die Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unsere Haftung beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels entstanden sein können. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen sind folgende Punkte besonders zu beachten:
a) Die Garantiezeit beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Kunden.
b) Die beanstandete Ware ist uns mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
c) Ausgenommen von der Garantie sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, soweit sie von uns fehlerfrei geliefert worden sind.
6.) Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsübergang an Waren findet erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen statt.
7.) Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: April 2021