Computer & Netzwerktechnik Ronny Becker

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Computer & Netzwerktechnik Ronny Becker

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer & Netzwerktechnik Ronny Becker

1.) Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aus­schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sie gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei nichtwidersprochenem Empfang der Auf­tragsbestätigung oder mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenom­men. Gegenbestäti­gungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widerspro­chen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unser Abholangebot oder un­sere Lieferung zustande. Der Käufer ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Warenlieferung bzw. eine Leistungs­inan­spruchnahme gilt als Bestätigung des Auftrags. Aufträge, die wir nicht annehmen wollen, müssen durch uns abge­lehnt werden. Technische und gestalterische Abweichun­gen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehal­ten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet wer­den können.

2.) Preise, Lieferung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz, zuzüglich Fracht, Reisekosten, Spesen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung von Dienstleistungen erfolgt im Allgemei­nen als voller Stunden- oder Tagessatz. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbind­lich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit dem Tag der Bestel­lung. Sollte die Lieferfrist von 4 Wochen nicht eingehalten werden können, kann der Besteller in schriftlicher Form unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem mit uns abgeschlossenen Bestellvertrag zurücktreten. Scha­densersatzansprüche des Käufers gegen uns aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Für Projekt- und Systemdienstleistungen (d. h. alle Auftragswerte größer EUR 3.000,00) gelten

30 % bei Auftragsbestätigung

40 % bei Lieferung

30 % bei Gesamtabnahme.

Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferun­gen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetz­lichen Mehrwertsteuer.

Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3.) Lieferform und Gefahrenübergang

Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren an den Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die vom Verkäufer beauf­tragte Person übergeben worden ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung gehen Transport- und Versicherungskosten zu Lasten des Kunden.

4.) Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrläs­sigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Ver­tragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigen­schaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechts­mängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bun­desdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewähr­leistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzu­reichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Daten­sicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbeson­dere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemes­sene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungs­maßnahmen seinen Datenbestand zu sichern sowie gegen Einwirkungen von außen, insbesondere ge­gen Computer­viren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkeh­rungen zu treffen.

5.) Gewährleistung und Haftung

Die Garantiefrist ergibt sich aus Maßgaben unserer Liefe­ranten. Sie beträgt im Regelfall ein Jahr für Hardware. Andere Garantiefristen können durch uns angeboten wer­den. Garantiefristen und Lizenzvereinbarungen für Soft­ware gelten nach Maßgabe der Vertragsbedingungen der Softwareentwickler (Vorlieferanten) und werden in den Softwarewartungsverträgen festgelegt. Bei Eingriffen oder Reparaturen durch nicht von uns autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmate­rialien verwendet, die nicht dem Original spezifizierten entsprechen, gehen die daraus entstandenen Schäden zu Lasten des Kunden. Falls der Käufer verlangt, dass Ga­rantiearbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge­nommen werden, können wir diesem Verlangen entspre­chen, wobei unter die Garantie fallende Teile nicht berech­net werden, jedoch die Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Technikerstundensätzen zu bezahlen sind. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertrags­verpflichtungen erfüllt hat. Die Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzliefe­rung. Unsere Haftung beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels entstanden sein können. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen sind fol­gende Punkte besonders zu beachten:

a) Die Garantiezeit beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Kunden.

b) Die beanstandete Ware ist uns mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung zur Verfügung zu stellen.

c) Ausgenommen von der Garantie sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, soweit sie von uns fehlerfrei geliefert worden sind.

6.) Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsübergang an Waren findet erst nach voll­ständiger Bezahlung aller unserer Forderungen statt.

7.) Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Ge­schäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichti­gen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrech­nung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ge­genforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand:  April 2021